Abgeltungssteuer: Riester-Fondssparpläne bleiben verschont

Immer mehr Menschen nutzen die staatlich geförderte Riester-Rente für ihre Altersvorsorge. Besonders lukrativ können laut dem Bankenverband Riester-Fondssparpläne sein: Hier werden die Sparbeiträge vor allem in Aktienfonds investiert. Da Aktien im Schnitt auf Dauer festverzinsliche Anlagen schlagen – so die historische Erfahrung – bieten Riester-Fondssparpläne die Chance auf überdurchschnittliche Erträge. Das gilt zumindest bei langen Laufzeiten, bei denen die Aktie ihren Renditevorteil voll ausspielen kann. Jüngere Menschen unter 40 Jahren sollten deshalb bei Riester-Verträgen Fondssparpläne nutzen, wenn sie hohe Renditechancen erzielen und im Alter über ein möglichst hohes Vorsorgekapital verfügen möchten, rät der Bankenverband. Und dies bei zertifizierten Riester-Produkten ohne Risiko, denn auch bei Fondssparplänen wird mindestens die Auszahlung der eingezahlten Beträge garantiert.

Ab 1. Januar 2009 kann der Vorsorgesparer zudem zusätzlich steuerliche Vorteile genießen: Während die Kursgewinne herkömmlicher Fondssparpläne dann der geplanten Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben Riester-Verträge von der Abgeltungsteuer verschont. Mit Beginn der Auszahlungsphase steht dem Anleger also das angesammelte Kapital ohne Steuerabzug ungeschmälert zur Verfügung. (Quelle)

Beim Abschluss eines Riestersparplans ist Vorsicht geboten: Nicht alle Anbieter sind uneingeschränkt zu empfehlen. Die Drücker Finanzkontor GmbH kann hier bankenunabhängig vermitteln.